Die Vorinstanz hat weiter korrekt ausgeführt (pag. 637 f.): 13 Ein solches Netz von Details und Anspielungen, welche in der Folge wiederholt werden können, ist schwer zu erfinden. Ferner schilderte C.________ insbesondere die Ereignisse «Schläge mit dem Gurt» und die Misshandlung mit dem Kissen am folgenden Tag stets gleich, ferner auch den Sachverhalt im P.________ (Geschäft) und mit der Badzimmertür und dem Messer.