Sie machte auch sprunghafte Aussagen und schonte den Beschuldigten teilweise. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Privatklägerin bei einer falschen Bezichtigung einen Botschaftsschützer auf der Strasse, sondern einen echten Polizisten, mutmasslich auf einem Polizeiposten, kontaktiert hätte. Auch wäre bei einer Falschaussage zu erwarten gewesen, dass das «kleine Küchenmesser» bei der Drohung am Hals und nicht in einer Entfernung von 5 Metern gewesen wäre und weiter, dass der gemeinhin als