Die erste polizeiliche Einvernahme erfolgte gleichentags um 14.00 Uhr. Zu Beginn gab die Privatklägerin zu Protokoll, im Moment gehe es ihr sehr schlecht. Sie sei sehr traurig und habe Angst. Sie sei wütend. Aber vor allem sehr traurig (pag. 110 Z. 48 ff.). Dann begann die Privatklägerin zu weinen und schilderte hernach sie sei geschlagen worden. Sie sei schwanger in der zweiten Schwangerschaftswoche. Er habe ihr gesagt, sie solle es herausnehmen, aber das wolle sie gar nicht. Er habe sie mit dem Messer bedroht und gesagt, wenn sie es nicht beim Arzt abtreiben lasse, nehme er es ihr heraus. Und er habe sie geschlagen.