Als irritierend ist zu bezeichnen, dass der Beschuldigte die Privatklägerin auf das Finanzielle zu reduzieren, resp. sie als Investment zu betrachten scheint und sie eher despektierlich beschreibt, was nicht unbedingt von tiefen Gefühlen zeugt. So soll es dem Beschuldigten am 12. Mai 2018 sehr schlecht gegangen sein. Seine Frau habe ihn viel Geld gekostet. Er habe sehr viel in sie investiert (pag. 181 Z. 29 f.). Gleich äusserte er sich auch an der delegierten Einvernahme am 19. Juni 2018, wonach diese Frau ihn viel Geld gekostet habe. Bis jetzt ca. CHF 20'000.00 (pag. 200 Z. 603 ff.). Es sei die Frage, was die blöde Kuh ihm gemacht habe. Wer die Kosten übernehme (pag. 182 Z. 104 f.).