9 11. Beweismittel Als Beweismittel finden sich neben dem Anzeigerapport vom 21. August 2021 (pag. 15 ff.) – beinhaltend insbesondere die Auswertungsergebnisse der Mobiltelefone des Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin im Zeitraum vom 1. August 2017 bis 12. Mai 2018 – in objektiver Hinsicht im Wesentlichen die rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung vom 12. Mai 2018 der Straf- und Zivilklägerin und des Beschuldigten durch das Institut für Rechtsmedizin (nachfolgend IRM;