An einem nicht näher bekannten Tag im Februar 2018 erteilte der Beschuldigte seiner Ehefrau bei einem gemeinsamen Spaziergang in M.________ (Ortschaft) eine Ohrfeige, worauf er seine Frau an der Hand, evtl. an der Jacke packte und nach Hause zerrte. In der gemeinsamen Wohnung angekommen würgte der Beschuldigte seine Frau dann im Wohnzimmer auf dem Sofa, und zerrte sie, nachdem seine Frau auf den Balkon gegangen war, wieder in die Wohnung, wobei er sie anschrie. Vorfall P.________ (Geschäft) (Ziff. I.4 lit. f AS)