7 An einem nicht näher bekannten Datum im Zeitraum von ca. Ende Dezember 2017 bis Anfang Februar 2018 erteilte A.________ seiner Ehefrau C.________ nach einem gemeinsamen Einkaufsbummel in der Stadt Bern zuerst eine Ohrfeige, weil sie einen Kollegen des Beschuldigten, den sie in der Stadt angetroffen hatten, begrüsst und mit diesem gesprochen hatte. Danach packte der Beschuldigte seine Frau an der Hand und zerrte sie davon.