(Ortschaft) 4.5. am 11. Mai 2018 im P.________ (Geschäft) in M.________ (Ortschaft) und im Auto 5. A.________ sei zur Bezahlung von Fr. 13'000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 10. Juli 2020 zu verurteilen. 6. Die Zivilklage sei im Übrigen dem Grundsatz nach gutzuheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg zu verweisen.