1. A.________ sei zu verbieten, sich C.________ auf eine Distanz von weniger als 100 m zu nähern; bei einer zufälligen Begegnung habe sich A.________ unverzüglich zu entfernen. Ferner sei ihm zu verbieten, C.________ telefonisch, schriftlich oder elektronisch zu kontaktieren. Das Kontaktund Rayonverbot sei auf zwei Jahre seit Rechtskraft des Urteils zu befristen. 2. Der beschlagnahmte Gürtel sei A.________ zurückzugeben. 3. Es sei die Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen. 4. Die Landesverweisung sei im Schengener Informationssystem auszuschreiben.