1. zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, abzüglich 2 Tage Polizeihaft; 2. zu einer Busse von CHF 2'000.00, im Falle des schuldhaften Nichtbezahlens vollziehbar als Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen; 3. zu einer Landesverweisung von 8 Jahren; 4. zu den Verfahrenskosten erster und oberer Instanz. II. Im Weiteren sei zu verfügen: