5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein Leumundsbericht (datierend vom 12. Februar 2021; pag. 732 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 11. Oktober 2021; pag. 809) eingeholt. Weiter wurden Auszüge aus den Akten PEN 14 578 des Regionalgerichts Bern-Mittelland ediert (pag. 739 ff.) In der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 28./29. Oktober 2021 wurden die Straf- und Zivilklägerin (pag. 815 ff.) und der Beschuldigte (pag. 822 ff.) nochmals befragt. Zudem beantragte Rechtsanwältin D.______