__ namens und im Auftrag der Straf- und Zivilklägerin ebenfalls die Anschlussberufung (pag. 680 ff.). Fürsprecher B.________ verzichtete mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 darauf, ein Nichteintreten auf die Anschlussberufung seitens der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Straf- und Zivilklägerin zu beantragen (pag. 694).