2 2. Zu einer Busse von CHF 1‘600.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 16 Tage festgesetzt wurde; 3. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren sowie 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 20'699.90 (recte: 21'699.90; exkl. Kosten für die amtliche Entschädigung bzw. unentgeltliche Rechtsvertretung der Straf- und Zivilklägerin).