20. Aufgrund der Abweisung des vorliegenden Revisionsgesuchs erübrigen sich auch Ausführungen zur vom Gesuchsteller beantragten Ausdehnung des Verfahrens auf die Strafbefehlsverfahren der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern- Mittelland, BM_1.________, BM_2.________, BM_3.________ und BM_4.________. IV. 21. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten dem Gesuchsteller aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). Diese werden bestimmt auf CHF 800.00 (vgl. Richtlinien für die Bemessung der Verfahrenskosten in Strafsachen vom 23. April 2018; Art. 25 Abs. 1 lit. a des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]).