12. Der Gesuchsteller wurde am 29. Februar 2020 einvernommen. Anlässlich dieser Einvernahme wurde er aufgeklärt, dass er als beschuldigte Person wegen einer Markenrechtsverletzung einvernommen werde. Es bestehe der Verdacht, dass er zu einem unbestimmten Zeitpunkt Ware erstellt oder nachgemacht habe, welche