_ und D.________ eine unbekannte Menge solcher Pullover (im Gegenwert von rund CHF 1'040.20) in Verkehr, indem er diese an unbekannte Abnehmer verkaufte. Damit masste er sich willentlich die Marke der F.________ an und brachte diese in Verkehr, im Wissen darum, dass es sich beim auf dem Pullover angebrachten Logo um ein im Markenregister eingetragenes Logo der F.________ handelt und obwohl er wusste, dass die F.________ diesem Gebrauch des Logos nicht zugestimmt hätte.»