A.________ verletzte am 29.02.2020 gemeinsam mit C.________ und D.________ die im Markenregister eingetragene Marke der F.________, indem um ca. 15.45 Uhr an der Bushaltestelle «Y.________» einen solchen Pullover trug und sich gemeinsam mit C.________, welcher ebenfalls einen solchen Pullover mit F.________-Logo trug und 6 weitere solche Pullover in einer Tasche bei sich trug, sowie mit D.________, dort aufhielt, in der Absicht, diese – wie auf Instagram angekündigt – an interessierte Abnehmer zu verkaufen. Zudem brachte A.________ gemeinsam mit C.________ und D.___