«Auf dem Instagram-Account «X.________» wurde ab dem 18.02.2020 der Verkauf von Pullovern mit F.________-Logo für den 29.02.2020, zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr, angepriesen, wobei das seit 25.06.1997 markenrechtlich geschützte F.________-Logo klar erkennbar kopfüber auf der Vorderseite des dunkelblauen Pullovers angebracht war. Am 27.02.2020 wurde auf demselben Insta- gram-Account angekündigt, dass im bereits erwähnten Zeitraum solche Pullover auf der Buslinie 20 zwischen Bern Y.________ und Z.________ für CHF 50.00 verkauft werden.