2. Mit Revisionsgesuch vom 19. August 2020 beantragte der Gesuchsteller die Aufhebung des Strafbefehls, den Freispruch des Gesuchstellers, die Auferlegung der Kosten des Strafbefehlsverfahrens und des Revisionsverfahrens an den Staat, die Ausrichtung einer Parteientschädigung für das Revisionsverfahren sowie die Ausdehnung des Revisionsentscheids auf die Strafbefehlsverfahren BM_1.________, BM_2.________, BM_3.________ und BM_4.________ (pag. 1 ff.).