Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zudem wurde er mit einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bestraft. Der sichergestellte Pullover (mit F.________-Logo) wurde beschlagnahmt und zur Vernichtung eingezogen, die Kosten dem Gesuchsteller auferlegt und die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen (pag. 17 ff.). Der Strafbefehl ist in Rechtskraft erwachsen.