1. Mit Strafbefehl vom 12. Mai 2020 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Widerhandlung gegen das Markenschutzgesetz durch Anmassung der Marke eines anderen (a.) und in Verkehr bringen der angemassten Marke (b.), begangen am 29. Februar 2020 in Bern. Er wurde mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'500.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.