1. Zu einer Freiheitsstrafe von 51 Monaten. Die Untersuchungshaft von 173 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 19. August 2019 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Landesverweisung von 9 Jahren. 3. Zur Bezahlung von 4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 26'048.55, ausmachend CHF 20'838.85. 1/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 5'209.70, trägt der Kanton Bern. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'000.00. III.