19. Entschädigung 19.1 Erstinstanzliches Verfahren Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Fürsprecher B.________ wird die Entschädigung gemäss eingereichter Kostennote vom 15. Juni 2020 auf CHF 15'317.75 (inkl. Auslagen und MWSt.) festgesetzt (pag. 891 ff.). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 15'317.75 im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 12'254.20, zurückzuzahlen und Fürsprecher B.________