je mit Hinweisen). Wie die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht ausführte, muss die Dauer der Landesverweisung somit klarerweise über dem gesetzlichen Minimum von fünf Jahren liegen (pag. 1112). Weder sind Gründe ersichtlich noch werden solche von der Verteidigung dargetan, wieso der Beschul-