16. Allgemeine Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen zur Landesverweisung im Allgemeinen sowie zum Härtefall im Besonderen zutreffend wiedergegeben; darauf kann vorab verwiesen werden (pag. 985 ff., S. 63 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).