37 Briefen an die Staatsanwaltschaft weiter ausgeführt, sondern diesen Umstand immer wieder in den gleichen Worten repetiert. Irgendeinmal im Verlaufe seiner Korrespondenz war die Mutter dann auch gar nie mehr Thema. Erst anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte der Beschuldigte schliesslich auf Frage hin aus, seine Mutter leide an einer Paralyse und habe operiert werden müssen (pag. 1102, Z. 36 ff.). Dies ändert jedoch an der Tatsache, dass die Taten klar vermeidbar gewesen wären, nichts.