Es ging ihm somit nicht um die Finanzierung des eigenen Drogenkonsums. Er handelte aus rein finanziellen Beweggründen, was sich indes verschuldensneutral auswirkt. Dass der Beschuldigte sich trotz seiner gymnasialen Hochschulausbildung in Albanien dazu entschlossen hat, den Lebensunterhalt deliktisch zu bestreiten, ist nicht nachvollziehbar. Ihm hätten gerade wegen seines schulischen Vorsprungs gegenüber anderen Gleichaltrigen in seinem Heimatland ganz andere Türen offen gestanden. Eine besondere Notlage oder finanzielle Engpässe sind ferner nicht auszumachen.