Er handelte dabei professionell, raffiniert und loyal seinen Chefs gegenüber. Die Art und Weise des Vorgehens führt im Ergebnis – mithin nach Berücksichtigung der Anzahl Abnehmer, eines Zuschlags für die bandenmässige Begehung sowie eines Abzugs für die Ansiedelung an die unterste Hierarchiestufe – zu einer leichten Erhöhung des objektiven Tatverschuldens um 7 Monate auf 54 Monate Freiheitsstrafe. 13.1.2 Subjektives Tatverschulden