es ist jedoch davon auszugehen, dass die hier zur Diskussion stehende Bande mit den albanischen Läufern auf Stufe des Beschuldigten ihre Kleinsteinheit und somit auch die letzte Hierarchiestufe gefunden hatte. Der Beschuldigte hat sich schliesslich nicht nur wegen gefährdungsmässiger qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten, sondern darüber hinaus auch wegen bandenmässiger Begehung. Er handelte dabei professionell, raffiniert und loyal seinen Chefs gegenüber.