Berücksichtigt man die Tatsache, welche Menge der Beschuldigte in nur knapp drei Monaten umgesetzt hat und dass er nicht Kleinstmengen, sondern Mengen à 12.5 Gramm und 25 Gramm gezielt an mehr als 100 Abnehmer in unzähligen Geschäften veräusserte, so ist von einem markanten und intensiven Drogenhandel auszugehen. Andererseits ist – entgegen der vorinstanzlichen Auffassung – zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte als Läufer in der tiefsten Hierarchiestufe anzusiedeln ist: Er hatte praktisch gar keinen Handlungsspielraum, musste oft im Minutentakt über seine Verkaufstätigkeit detailliert und ohne Verzug rapportieren,