Eine Reduktion ist somit nicht angezeigt, womit es – gestützt auf eine Gesamtmenge von 919 Gramm reinen Heroins – aufgrund der Schwere der Verletzung bzw. Gefährdung des geschützten Rechtsguts bei einer Einsatzstrafe von 47 Monaten Freiheitsstrafe bleibt. Berücksichtigt man die Tatsache, welche Menge der Beschuldigte in nur knapp drei Monaten umgesetzt hat und dass er nicht Kleinstmengen, sondern Mengen à 12.5 Gramm und 25 Gramm gezielt an mehr als 100 Abnehmer in unzähligen Geschäften veräusserte, so ist von einem markanten und intensiven Drogenhandel auszugehen.