Entsprechend ist von einem hohen Gefährdungspotenzial auszugehen. Nichtsdestotrotz ist im Verhältnis zum ausserordentlich weiten Strafrahmen das Ausmass des verschuldeten Erfolges als leicht im oberen Bereich zu bezeichnen. Die Tabelle von FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER sieht für den Handel mit 864 Gramm reinen Heroins (die Menge der hier gehandelten Drogen) eine Freiheitsstrafe von rund 46 Monaten vor (FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., N 45 zu Art.