11. Anwendbares Recht Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Die hier zu beurteilenden Delikte wurden allesamt ab dem 5. Dezember 2018 und somit nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen begangen. Anzuwenden ist demnach das neue Recht.