Dem Grundsatz in dubio pro reo nach ist betreffend die verkauften Drogen insgesamt vom tiefsten der ermittelten Werte, nämlich 22% auszugehen. Betreffend die aufbewahrten Drogen kann hingegen für 168 Gramm mit dem effektiv festgestellten Reinheitsgrad von 24% und betreffend die restlichen 68,9 Gramm mit dem Reinheitsgrad von 22% gerechnet werden. Es resultieren daraus rund 864 Gramm [3’925 Gramm x 22%] reines Heroin für den Verkauf und 55 Gramm reines Heroin für das Aufbewahren [168 Gramm x 24% sowie 68,9 Gramm x 22%, pag. 691 f.]. Im Ergebnis resultiert daraus eine Gesamtmenge von 919 Gramm reines Heroin.