32 wurde derart genau dokumentiert, dass mit diesen Einheiten ziemlich präzise die umgesetzte Menge individuell berechnet werden kann, ohne dass auf eine stark unzuverlässige Hilfsrechnung mittels Buchhaltung zurückgegriffen werden müsste. Der Beschuldigte ist somit im Einklang mit der Vorinstanz für diese Vorwürfe im Gesamtmengenumfang von 3'487,5 Gramm Heroingemisch schuldig zu sprechen. 9.6 Beweisergebnis