9.3.2) mitgegeben wurde. Die Kammer folgt der vorinstanzlichen Einschätzung, wonach «H.________» sowie «J.________» zweifellos eine höherstehende Funktion im System bekleideten als der Beschuldigte. Was den Inhalt der «Bälle» anbelangt, nach welchen sich letztendlich die ganze Berechnung der gehandelten Gesamtmenge in dieser Phase richtet, kann auf die Ausführungen der Vorinstanz abgestützt werden. Auch in der Phase II konnte aufgrund der polizeilichen Überwachung der Treffen ein Abnehmer im Bahnhof R.________ angehalten und kontrolliert werden (W.__