der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Chatverläufe sind minutiös und zeigen mit Genauigkeit auf, an welchem Abend wie viele Käufer erwartet wurden, wie viele Drogen der Beschuldigte in welcher Portionierung auf den Weg mitnehmen sollte, wieviel er letztendlich mitnahm, welche Käufer wie viel zu welchem Preis bezogen, wie viele Drogen am Ende übrigblieben (teilweise gar mit Zwischenstandergebnissen), wieviel Geld daraus resultierte und wie viel davon wann einem Geldkurrier (so bspw. «Y.________», vgl. vorangehende Ziff. 9.3.2) mitgegeben wurde.