31 vorinstanzliche Einschätzung, wonach sich der Beweis von effektiv gehandelten Drogen in der Phase I – neben den beiden tatsächlichen Sicherstellungen von Drogen bei Abnehmern – insbesondere durch den einheitlichen Modus Operandi der Bande erstellen lässt. Bei den von der Vorinstanz anerkannten Portionen pro Treffen von einem halben Ball à 12.5 Gramm Heroingemisch handelt es sich ohnehin schon um das absolute Minimum im Durchschnitt, womit auch der Grundsatz in dubio pro reo hinlänglich berücksichtigt worden ist.