Drogenübergaben – oft sogar in noch grösseren Mengen als abgemacht – endeten. Der Läufer musste auch immer noch etwas mehr Bälle mitnehmen, als die Kunden bestellt hatten (vgl. bspw. pag. 442, Z. 1996; pag. 493, Z. 1035 ff.). Sehr oft kamen diese dann auch noch weg (so bspw. pag. 442, Z. 2017). Dieses Drogengeschäft ist zudem – wie auch von der Polizei in den Deliktsblättern auf generelle Art beschrieben – durchgehend straff organisiert: Die Läufer werden im fliegenden Wechsel ersetzt, so dass das Business ohne jeglichen Umsatzeinbruch praktisch unabhängig von der Person des Läufers lückenlos fortgesetzt werden kann.