418 Z. 557). Diese Schutzbehauptung wurde bereits im Vorfeld umgestossen. Im Rahmen der Aktion ________ konnten in der Phase I zwei Suchtkranke angehalten werden, welche dabei beobachtet worden sind, wie sie den Beschuldigten in C.________ getroffen haben. Bei beiden konnten 25g Heroingemisch sichergestellt werden. Das Gericht ist deshalb davon überzeugt, dass es sich bei Bällen um Portionen à 25g und es sich bei den halben Bällen um Portionen à 12.5g gehandelt hat, und dass der Beschuldigte auch in der Phase I Drogen in diesen Einheiten verkaufte.