Angeklagt ist zudem jeweils ein durchschnittliches Gewicht zwischen einem Ball und einem halben Ball, ausmachend ca. 18.75g Heroingemisch. Es ist nicht bekannt, dass der Beschuldigte je in diesen Mengen verkauft hätte. Er arbeitete mit Portionen à 25g und à 12.5g Heroingemisch. Diese Mengenangaben resultieren aus den Chatnachrichten der Phase II sowie aus den Anhaltungen. Die Phase II (vgl. unten) ist, in Ergänzung zur nach wie vor anhaltenden polizeilichen Observation, vollumfänglich durch verwertbare Chatverläufe nachvollziehbar.