Es lässt sich hierbei durchaus ein Modus Operandi erkennen, woraus hervorgeht, dass A.________ auch während den anderen Treffen mit Heroingemisch gehandelt hat (vgl. dazu 3.3). Das Gericht teilt bei der Beweiswürdigung die verschiedenen Sachverhalte in drei verschiedene Kategorien ein: 1. Kategorie Am besten dokumentiert sind die Ziff. 1.7 und 1.16 der AKS. Die Treffen sind von der Polizei beobachtet worden und im Nachgang konnte jeweils einer der Abnehmer kontrolliert werden. Es wurden