Er bringt vor allem Schutzbehauptungen vor und widerspricht sich ständig bzw. versucht seine Geschichte weiterzuspinnen und den neuen Erkenntnissen aus den Ermittlungen anzupassen. Die Beobachtungen der Polizei gehören zu den wesentlich glaubhafteren Beweismitteln als dies die Aussagen des Beschuldigten sind. Wie bereits dargelegt, besteht kein Grund, die Erkenntnisse der Observation nicht zu verwerten oder an deren Ergebnis und Richtigkeit zu zweifeln. Die Beobachtungen der Polizei werden in der Phase I in zwei Fällen untermauert durch die Anhaltung von S.________ am 20.12.2018 sowie der Anhaltung von T._____