_» zur Verfügung gestellten Domizilen gewohnt hatte. Angesichts des Ausmasses des täglichen Drogendeals und der Rigidität, mit welcher Geld abgegeben werden musste, ist nicht davon auszugehen, dass «H.________» Leuten einfach so, gänzlich ohne Gegenleistung, in der Schweiz zu Domizilen verholfen hat. 9.4 Beweiswürdigung zur Phase I (Vorwürfe vom 5. Dezember 2018 bis am 8. Januar 2019, ohne Chatverläufe)