541, Z. 44 ff.). Bezüglich dieses Handys gibt es keine Behauptungen, wonach er es erst später erhalten haben soll. Er hatte es somit bereits am 28. Januar 2019, so dass auch die beiden Chats vom 28. und 29. Januar 2019 mit «H.________» von ihm stammen müssen. Den Chats ist zu entnehmen, dass er gerade in die Schweiz zurückgekehrt sein muss (pag. 568, Chat Nr. 4 und 10-12). Er bittet «H.________» anschliessend um roaming [Guthaben] auf sein Handy, was er auch erhält (pag. 568, Chat Nr. 4-9). Daraufhin begibt er sich zum neuen Domizil und erklärt, er werde um 21:20 Uhr rausgehen um Leute zu treffen und Bälle zu verteilen (pag.