25 Unbestritten ist, dass der Beschuldigte als «Läufer» einer organisierten Bande in der Zeit vom 11. Februar 2019 bis zum 27. Februar 2019 mengenmässig qualifiziert Heroingemisch an mehrere Abnehmer veräusserte. Bestritten ist jedoch die Menge des in diesem Zeitraum veräusserten Heroingemischs. Gänzlich bestritten sind zudem die Tatvorwürfe, welche den Zeitraum vor dem 11. Februar 2019 betreffen.