21 Tag jemand der Polizei vor Ort gewesen sein, um dem Beschuldigten zu folgen. Gleich verhält es sich im Übrigen mit Deliktsblatt Nr. 32 (pag. 338 ff.) sowie Deliktsblatt Nr. 34 (pag. 344 ff.). Die Deliktsblätter Nr. 30-34 sind in Anbetracht der Tatsache, dass diese in erster Linie auch auf eigenen Feststellungen der Polizei basieren, trotz fehlenden Überwachungsvideos verwertbar. Die in den Akten enthaltenen Berichtsrapporte, der Sammelbericht sowie die Deliktsblätter sind verwertbar.