bar. In den Augen der Kammer ebenfalls verwertbar sind die Deliktsblätter Nr. 30-34: Zu Deliktsblatt Nr. 33 ist, wie vorangehend erwähnt, mittlerweile ein Überwachungsvideo in den Akten vorhanden (pag. 1069; an diesem Tag konnte überdies ein Abnehmer des Beschuldigten angehalten und kontrolliert werden (pag. 342), was ein Indiz dafür ist, dass die Polizei an diesem Tag zusätzlich direkt vor Ort war und so eigene Beobachtungen anstellen konnte). Die restlichen Deliktsblätter, mithin Deliktsblatt Nr. 30, 31, 32 und 34, sind ebenso verwertbar.