__ und nach dessen Umzug per 4. Dezember 2019 in C.________, wobei bereits ab dem 5. Dezember 2018 wieder ein neuer Läufer – der hier Beschuldigte – die Drogengeschäfte seines Vorgängers übernommen haben soll, pag. 352). Dieser Antrag wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. Dezember 2018 genehmigt. Die Aufzeichnungen vom 11., 12., 13., 14., 17., 18., 20. und 21. Dezember 2018 erfolgten somit gestützt auf eine polizeiliche Anordnung. Die Videoüberwachung blieb ab dem 22. Dezember 2018 sistiert und wurde erst fünf Tage später, also am 27. Dezember 2018, nach Gutheissung des Verlängerungsantrags durch die Staatsanwaltschaft, wieder aufgenommen (pag.