Wenig später auf der gleichen Seite des Deliktsblattes Nr. 35 ist vermerkt, dass der vorübergehende Wohnort des damals unbekannten albanischen «Läufers» an der O.________ (Strasse) ab dem 11. Dezember 2018, unterstützt mit einer Videoüberwachung, überwacht wurde (pag. 348). Auch dem Berichtsrapport vom 21. Dezember 2018 ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass bei der Liegenschaft O.________(Strasse) durch die BM-Aussenfahndung neben der sporadischen Überwachung seit dem 11. Dezember 2018 eine technische Überwachungsmassnahme (Video) installiert worden sei. Ob es sich dabei um eine fix installierte oder mobile Kamera oder um beides handelte, bleibt offen.